>Satzung
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "BVB Fanclub Havixbeck".
Der Sitz des Vereins ist Havixbeck.
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
§3 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege der Geselligkeit sowie das Streben nach Toleranz und Kontaktpflege zu Anhängern anderer Vereine.
Als Fan-Club des B.V. Borussia 09 e.V. verwirklicht der Fanclub den Satzungszweck, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit, Werbung für den BVB 09, Besuche der Heimspiele, Begleitung zu Auswärtsspielen und positive Beeinflussung der Zuschauer durch eigenes vorbildliches Verhalten.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene natürliche Person werden. Durch den Aufnahmeantrag wird die Satzung anerkannt.
Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste.
Eine Austrittserklärung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam und muss bis zum 01.12. schriftlich eingereicht werden. Eine Email an info@bvb-fanclub-havixbeck.de reicht aus.
Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters voraus.
Jedes Mitglied distanziert sich zu jeder Art von Rassismus, Diskriminierung von Minderheiten so wie jeglicher Gewalt bei Sportveranstaltungen sowie das Abbrennen von Pyrotechnik.
§5 Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist vollständig für Angelegenheiten des Fanclubs zweckgebunden.
Diese Angelegenheiten werden durch den Vorstand festgelegt.
Der Beitrag wird einmal jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres per Bankeinzug fällig.
Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs sind beitragsfrei.
Die Beitragshöhe wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
Der Beitrag beträgt ab dem 1.1.2015 19,09€.
§6 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.
Die ordentliche Hauptversammlung aller Mitglieder tritt nach schriftlicher Einladung per Email einmal jährlich zusammen. Sie ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Mitglieder sind stimmberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand jeweils bis 14 Tage vor der Versammlung einzureichen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen.
Die Vertretung des Vereins übernimmt der Vorstand. Dieser besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden (dieser ist auch stellvertretender Kassenwart)
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem stellvertretenden Schriftführer
- dem Kassenwart
Die Wahl von Vorstandsmitgliedern erfolgt mit einfacher Mehrheit. Dem Antrag auf geheime Wahlen ist stattzugeben. Wählbar in den Vorstand sind alle stimmberechtigten Mitglieder.
§7 Kartenvergabe
Hier wird die Vergabe von Karten die unser Fanclub über die Fanabteilung des BVB erhält geregelt.
• Alle Mitglieder haben zu Beginn eines Geschäftsjahres null Bonuspunkte.
• Alle Mitglieder die im vorherigen Geschäftsjahr schon Mitglied im Fanclub waren erhalten 1 Bonuspunkt.
• Alle Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den monatlichen Fanclubabenden oder sonstigen Veranstaltungen des Fanclubs jeweils 1 Bonuspunkt.
• Sobald die Fanabteilung des BVB die Kartenbestellung freigeschaltet hat, bekommen alle Mitglieder per Email einen Bestelllink für Tickets.
• Sobald dem Fanclub Karten zugeteilt worden sind, und die Ticketpreise bekannt sind, werden die zugeteilten Tickets unter den Bestellern verteilt.
• Bei Kartenwünschen von beitragsfreien Mitgliedern wir der Kartenwunsch analog zum Kartenwunsch des erziehungsberechtigten beitragszahlenden Mitglied erfüllt.
• Gibt es mehr Kartenwünsche als zugeteilte Karten wird nach Anzahl der Bonuspunkte entschieden.
• Bei Bonuspunktgleichheit wird durch den Vorstand gelost.
• Mitglieder deren Kartenwunsch nicht erfüllt wurde, erhalten einen Bonuspunkt, wenn für das entsprechende Spiel jeweils Karten (Sitzplatz oder Stehplatz) vom BVB zugeteilt wurden.
• Das Geld für die Karten wird per SEPA-Lastschrift von den Mitgliedern eingezogen.
• Die Karten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Deshalb werden sie erst kurzfristig vor dem Spiel an die Mitglieder ausgegeben.
§8 Schlussbestimmungen
Ein Antrag auf Satzungsänderung muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
In der Einladung und in der Tagesordnung ist auf eine geplante Satzungsänderung hinzuweisen.
Änderungen der Satzung erfordern 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Diese Satzung tritt am 1.9.2016 in Kraft.